CBAM 2026: Was ändert sich für Importeure?
von Team CBAM Software
CBAM 2026: Was ändert sich für Importeure?
Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt in der europäischen Klimapolitik. Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) endet, und aus einer reinen Berichtspflicht wird eine handfeste finanzielle Verpflichtung. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert hohe Zusatzkosten und mögliche Bußgelder.
Ende der Übergangsphase: Was das konkret bedeutet
Seit Oktober 2023 befinden sich Importeure in der sogenannten Transitional Period. In dieser Phase mussten betroffene Unternehmen zwar quartalsweise Berichte über die eingebetteten Emissionen ihrer Waren einreichen, zahlen mussten sie jedoch noch nichts. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2026 grundlegend.
Ab 2026 tritt CBAM in seine definitive Phase ein:
- Keine kostenfreie Berichtspflicht mehr: Für jede importierte Tonne CO2-Äquivalent müssen CBAM-Zertifikate erworben werden
- Jährliche Abgabepflicht: Zertifikate müssen bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres abgegeben werden
- Strengere Datenanforderungen: Die Toleranz für fehlende oder lückenhafte Emissionsdaten sinkt erheblich
- Höheres Bußgeldrisiko: Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von 10 bis 50 Euro pro nicht abgegebenem Zertifikat
Konkret heißt das: Wer im Jahr 2026 CBAM-pflichtige Waren importiert – also Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Elektrizität – muss am Ende des Jahres nachweisen, wie viel CO2 bei der Produktion entstanden ist, und für diese Menge Zertifikate kaufen.
Der Zertifikatskauf: Funktionsweise und Preisrisiken
CBAM-Zertifikate werden nicht wie normale Wertpapiere an einer Börse gehandelt, sondern zu einem Preis ausgegeben, der dem wöchentlichen Durchschnittsauktionspreis der EU-ETS-Zertifikate entspricht. Das bedeutet: Der CBAM-Preis schwankt mit dem Kohlenstoffmarkt.
Aktuelle Preisprognosen für 2026
| Szenario | Erwarteter ETS-Preis | CBAM-Kosten pro Tonne Stahl | |----------|---------------------|----------------------------| | Optimistisch | 60 €/t CO2 | ca. 108 € | | Basis | 75 €/t CO2 | ca. 135 € | | Pessimistisch | 95 €/t CO2 | ca. 171 € |
Annahme: Stahl mit durchschnittlichem Emissionsfaktor 1,8 t CO2 pro Tonne
Der Preis, den Sie letztlich zahlen, hängt also von zwei Variablen ab: dem aktuellen CO2-Preis an den Märkten und den spezifischen Emissionen Ihrer importierten Waren. Je genauer Sie Ihre tatsächlichen Emissionsdaten kennen, desto besser können Sie planen. Mehr zu den konkreten CBAM-Kosten erfahren Sie in unserem Kosten-Überblick.
Standardwerte als teures Fallback
Wer keine verifizierten Emissionsdaten von seinen Lieferanten erhält, muss auf EU-Standardwerte (Default Values) zurückgreifen. Diese sind absichtlich konservativ angesetzt – sie liegen in der Regel 20 bis 30 Prozent über den tatsächlichen Emissionen eines effizienten Produzenten. Das bedeutet: Standardwerte kosten Sie systematisch mehr Geld als individuelle, nachgewiesene Daten.
Finanzielle Auswirkungen: Wer ist am stärksten betroffen?
Der finanzielle Einfluss von CBAM 2026 variiert stark je nach Branche, Importvolumen und Herkunftsland der Waren.
Beispielrechnung für einen mittelständischen Importeur
Ein deutsches Unternehmen importiert jährlich 2.000 Tonnen Walzstahl aus der Ukraine:
Emissionen: 2.000 t × 1,85 t CO2/t = 3.700 t CO2
ETS-Preis: 75 €/t CO2
CBAM-Kosten 2026: 3.700 × 75 = 277.500 €
Das entspricht einem zusätzlichen Kostenblock von über einer Viertelmillion Euro pro Jahr – Geld, das bisher nicht in der Kalkulation auftauchte.
Besonders betroffen sind:
- Stahlverarbeiter mit hohem Importanteil aus Nicht-EU-Ländern
- Aluminium-Importeure, da Aluminium sehr emissionsintensiv produziert wird
- Unternehmen mit Lieferanten in China, Indien oder der Türkei, wo der CO2-Preis deutlich niedriger ist als in der EU
Die wichtigsten Fristen für 2026 im Überblick
Verpassen Sie keine der folgenden CBAM-Fristen für 2026:
| Frist | Verpflichtung | |-------|---------------| | 1. Januar 2026 | Start der definitiven CBAM-Phase | | 31. Januar 2026 | Erste Zertifikatskäufe möglich | | 31. Mai 2026 | Abgabe der Zertifikate für Vorjahreszeitraum (falls relevant) | | 31. Juli 2026 | Halbjahresbericht (sofern von Behörde angefordert) | | 31. Mai 2027 | Erstmalige Abgabe der Jahreszertifikate für 2026 |
Ihre Vorbereitungs-Checkliste für 2026
Gute Vorbereitung zahlt sich buchstäblich aus. Gehen Sie diese Punkte systematisch durch:
Sofort umzusetzen (Q1-Q2 2025):
- [ ] Alle CBAM-pflichtigen Waren in Ihrer Produktpalette identifizieren
- [ ] Zollnummern (KN-Codes) der betroffenen Importe prüfen
- [ ] Lieferanten kontaktieren und Emissionsdaten anfordern
- [ ] Verträge prüfen: Wer trägt die CBAM-Kosten – Käufer oder Verkäufer?
Mittelfristig (Q3 2025):
- [ ] Eigene CBAM-Kosten hochrechnen und ins Budget einplanen
- [ ] Lieferanten mit niedrigeren Emissionen identifizieren und bewerten
- [ ] Internen Prozess für die jährliche Zertifikatsbeschaffung aufbauen
- [ ] Zugelassenen CBAM-Anmelder (Authorized Declarant) bestätigen
Kurz vor 2026 (Q4 2025):
- [ ] Emissionsdaten für das gesamte Jahr 2025 konsolidieren
- [ ] CBAM-Konto im EU-Registry prüfen und aktualisieren
- [ ] Erste Zertifikate kaufen oder Kaufstrategie festlegen
- [ ] Compliance-Check mit externem Berater oder Software-Lösung
Fazit: 2026 ist keine Option, sondern Pflicht
Die Änderungen, die CBAM 2026 mit sich bringt, sind keine graduelle Erweiterung – sie stellen einen qualitativen Sprung dar. Aus administrativem Aufwand wird finanzielle Verantwortung. Unternehmen, die jetzt handeln, können Kosten aktiv steuern. Wer wartet, zahlt entweder Standardwert-Aufschläge oder riskiert Strafzahlungen.
CBAM Software unterstützt Sie dabei, diesen Prozess strukturiert und effizient umzusetzen – von der Lieferantenkommunikation bis zur Zertifikatsstrategie. Jetzt kostenlos registrieren und vorbereitet in 2026 starten.