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Fristen & Deadlines

CBAM-Fristen 2026: Ihre Timeline

Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM vollständig verpflichtend. Importeure brauchen jetzt eine CBAM-Genehmigung, müssen Zertifikate kaufen und jährlich abrechnen. Wer die Fristen verpasst, riskiert empfindliche Strafen.

Alle Meilensteine von 2023 bis 2034 auf einen Blick — damit Sie keine Deadline verpassen.

Die CBAM-Timeline: Von 2023 bis 2034

CBAM wurde in Phasen eingeführt. Die Übergangsphase ist vorbei — jetzt läuft der vollwertige Betrieb.

Oktober 2023Bereits abgeschlossen

Start der CBAM-Übergangsphase

CBAM tritt in Kraft. Importeure müssen erstmals Daten zu eingebetteten Emissionen erheben und quartalsweise berichten — aber noch keine Zertifikate kaufen. Vier Quartalsberichte pro Jahr, jeweils 1 Monat nach Quartalsende.

31. Dezember 2025Abgelaufen

Ende der Übergangsphase

Das letzte Quartal der Übergangsphase endet. Der vierte Quartalsübergangsbericht ist bis spätestens 30. April 2026 einzureichen. Ab diesem Datum gelten die vollen CBAM-Sanktionen für Fristversäumnisse.

1. Januar 2026Jetzt aktiv

CBAM wird Pflicht — Zertifikatskauf beginnt

Ab diesem Datum müssen Importeure beim Import CBAM-pflichtiger Waren entsprechende CBAM-Zertifikate kaufen und halten. Die Anzahl der Zertifikate entspricht den eingebetteten CO₂-Emissionen der importierten Waren. Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen importieren.

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2026–2034Laufend bis 2034

Schrittweise Abschaffung kostenloser EU-ETS-Zuteilungen

Parallel zu CBAM werden die kostenlosen Emissionszertifikate für europäische Hersteller im EU-ETS schrittweise reduziert. Dies erhöht den Wettbewerbsdruck auf kostengünstigere Produktion. CBAM steigt jährlich proportional — bis 2034 auf 100 % der eingebetteten Emissionen.

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Ab 2034Zielzustand

Voller CBAM-Betrieb

CBAM greift bei 100 % der eingebetteten Emissionen. Kostenlose EU-ETS-Zuteilungen für betroffene Sektoren sind vollständig abgeschafft. Das System erreicht seinen Endzustand: vollständige CO₂-Kostenparität zwischen EU-Produzenten und Importeuren.

Was passiert bei Fristversäumnis?

CBAM-Verstöße ab 2026 sind keine Ordnungswidrigkeit — sie haben direkte finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Die EU-Kommission hat empfindliche Sanktionen vorgesehen.

Fehlende oder verspätete Berichterstattung

  • 10–50 EUR Strafe pro Tonne nicht gemeldeter CO₂-Emissionen
  • Zusätzlich zur regulären CBAM-Zahlung — kein Ersatz dafür
  • Meldung an die nationale Zollbehörde und EU-Kommission
  • Eintrag in das CBAM-Verletzungsregister

Fehlende CBAM-Zertifikate

  • Zertifikatsnachkauf zu erhöhten Preisen erforderlich
  • Säumniszuschläge auf ausstehende Zahlungen
  • Mögliche Suspendierung der CBAM-Importgenehmigung
  • Bei Wiederholung: Importverbot für CBAM-pflichtige Waren

Nicht registrierter Import

  • Import ohne CBAM-Genehmigung ist ab 2026 illegal
  • Vollständige Beschlagnahme der importierten Waren möglich
  • Strafanzeige bei der zuständigen Behörde
  • Rückwirkende Nachzahlung aller CBAM-Kosten plus Strafen

Falsche Emissionsangaben

  • Nachzahlung der Differenz plus Strafaufschlag
  • Verlust der Möglichkeit, individuelle Lieferantendaten zu nutzen
  • Zwangsweise Nutzung von Standardwerten für 12 Monate
  • Im Extremfall: strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs

Proaktiv handeln schützt vor Strafen

CBAM Software hilft Ihnen, alle Fristen automatisch im Blick zu behalten. Mit automatischen Erinnerungen, einem geführten Berichtsprozess und EU-konformen Exporten sind Sie stets compliant — ohne manuellen Aufwand.

CBAM-Pflicht 2026: Ihre Checkliste

Was Sie jetzt erledigen müssen, um ab 2026 CBAM-konform zu importieren.

CBAM-Relevanz prüfen

Überprüfen Sie, ob Ihre importierten Waren unter CBAM fallen. Relevant sind Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität aus Drittländern.

02

Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren

Registrierung bei der nationalen Zollbehörde als 'Authorised CBAM Declarant' (ACD). Ohne diese Zulassung dürfen Sie ab 2026 keine CBAM-Waren importieren.

03

Emissionsdaten von Lieferanten beschaffen

Fordern Sie CBAM-konforme Emissionsnachweise von Ihren Herstellern an. Je früher, desto besser — die Lieferanten benötigen Zeit für die Datenerhebung.

04

CBAM-Zertifikate kaufen

Kaufen Sie CBAM-Zertifikate entsprechend den eingebetteten Emissionen Ihrer Importe. Der Preis orientiert sich am wöchentlichen EU-ETS-Auktionspreis.

05

Jährliche CBAM-Erklärung einreichen

Bis 31. Mai jeden Jahres: Einreichung der CBAM-Erklärung für das Vorjahr im EU-CBAM-Portal und Abgabe der entsprechenden Zertifikate.

FAQ

Fragen zu CBAM-Fristen und Deadlines

Ab 1. Januar 2026 ist CBAM vollständig verpflichtend. Importeure müssen dann beim Import CBAM-pflichtiger Waren Zertifikate kaufen und bis zum 31. Mai jedes Jahres die Zertifikate für das Vorjahr abgeben. Die Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten (ohne Zertifikatskauf) endete am 31. Dezember 2025.
Fristversäumnis hat empfindliche Konsequenzen: Für nicht gemeldete Emissionen drohen Strafen von 10–50 EUR pro Tonne CO₂ zusätzlich zur eigentlichen CBAM-Zahlung. Bei wiederholten Verstößen kann die Zollbehörde weitere Sanktionen verhängen, einschließlich Importverbote für bestimmte Waren. Während der Übergangsphase gab es mildere Strafen, ab 2026 gelten die vollen Sanktionen.
Während der Übergangsphase (Okt. 2023 – Dez. 2025) waren Berichte quartalsweise fällig: Q1 bis 31. Juli, Q2 bis 31. Oktober, Q3 bis 31. Januar des Folgejahres, Q4 bis 30. April. Ab 2026 gilt eine jährliche Abrechnung, kombiniert mit unterjährigen Deklarationspflichten beim Import.
Ja. Als CBAM-Importeur müssen Sie sich im EU-CBAM-Register registrieren und eine CBAM-Genehmigung als 'zugelassener CBAM-Anmelder' beantragen. Ohne diese Genehmigung dürfen Sie ab 2026 keine CBAM-pflichtigen Waren mehr einführen. Die Registrierung erfolgt über Ihre nationale Zollbehörde.
Von 2026 bis 2034 werden die kostenlosen EU-ETS-Zuteilungen für europäische Hersteller schrittweise abgebaut: 2026 beginnt der Abbau, bis 2034 sind die Gratis-Zuteilungen vollständig abgeschafft. Gleichzeitig steigt der CBAM-Anpassungsfaktor von Jahr zu Jahr — das bedeutet steigende effektive CBAM-Kosten für Importeure, auch bei gleichem ETS-Preis.

Noch Fragen? Wir helfen gerne.

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CBAM ist seit 1. Januar 2026 verpflichtend.

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