CBAM-Fristen 2026: Ihre Timeline
Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM vollständig verpflichtend. Importeure brauchen jetzt eine CBAM-Genehmigung, müssen Zertifikate kaufen und jährlich abrechnen. Wer die Fristen verpasst, riskiert empfindliche Strafen.
Alle Meilensteine von 2023 bis 2034 auf einen Blick — damit Sie keine Deadline verpassen.
Die CBAM-Timeline: Von 2023 bis 2034
CBAM wurde in Phasen eingeführt. Die Übergangsphase ist vorbei — jetzt läuft der vollwertige Betrieb.
Start der CBAM-Übergangsphase
CBAM tritt in Kraft. Importeure müssen erstmals Daten zu eingebetteten Emissionen erheben und quartalsweise berichten — aber noch keine Zertifikate kaufen. Vier Quartalsberichte pro Jahr, jeweils 1 Monat nach Quartalsende.
Ende der Übergangsphase
Das letzte Quartal der Übergangsphase endet. Der vierte Quartalsübergangsbericht ist bis spätestens 30. April 2026 einzureichen. Ab diesem Datum gelten die vollen CBAM-Sanktionen für Fristversäumnisse.
CBAM wird Pflicht — Zertifikatskauf beginnt
Ab diesem Datum müssen Importeure beim Import CBAM-pflichtiger Waren entsprechende CBAM-Zertifikate kaufen und halten. Die Anzahl der Zertifikate entspricht den eingebetteten CO₂-Emissionen der importierten Waren. Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen importieren.
Schrittweise Abschaffung kostenloser EU-ETS-Zuteilungen
Parallel zu CBAM werden die kostenlosen Emissionszertifikate für europäische Hersteller im EU-ETS schrittweise reduziert. Dies erhöht den Wettbewerbsdruck auf kostengünstigere Produktion. CBAM steigt jährlich proportional — bis 2034 auf 100 % der eingebetteten Emissionen.
Voller CBAM-Betrieb
CBAM greift bei 100 % der eingebetteten Emissionen. Kostenlose EU-ETS-Zuteilungen für betroffene Sektoren sind vollständig abgeschafft. Das System erreicht seinen Endzustand: vollständige CO₂-Kostenparität zwischen EU-Produzenten und Importeuren.
Was passiert bei Fristversäumnis?
CBAM-Verstöße ab 2026 sind keine Ordnungswidrigkeit — sie haben direkte finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Die EU-Kommission hat empfindliche Sanktionen vorgesehen.
Fehlende oder verspätete Berichterstattung
- ▸10–50 EUR Strafe pro Tonne nicht gemeldeter CO₂-Emissionen
- ▸Zusätzlich zur regulären CBAM-Zahlung — kein Ersatz dafür
- ▸Meldung an die nationale Zollbehörde und EU-Kommission
- ▸Eintrag in das CBAM-Verletzungsregister
Fehlende CBAM-Zertifikate
- ▸Zertifikatsnachkauf zu erhöhten Preisen erforderlich
- ▸Säumniszuschläge auf ausstehende Zahlungen
- ▸Mögliche Suspendierung der CBAM-Importgenehmigung
- ▸Bei Wiederholung: Importverbot für CBAM-pflichtige Waren
Nicht registrierter Import
- ▸Import ohne CBAM-Genehmigung ist ab 2026 illegal
- ▸Vollständige Beschlagnahme der importierten Waren möglich
- ▸Strafanzeige bei der zuständigen Behörde
- ▸Rückwirkende Nachzahlung aller CBAM-Kosten plus Strafen
Falsche Emissionsangaben
- ▸Nachzahlung der Differenz plus Strafaufschlag
- ▸Verlust der Möglichkeit, individuelle Lieferantendaten zu nutzen
- ▸Zwangsweise Nutzung von Standardwerten für 12 Monate
- ▸Im Extremfall: strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs
Proaktiv handeln schützt vor Strafen
CBAM Software hilft Ihnen, alle Fristen automatisch im Blick zu behalten. Mit automatischen Erinnerungen, einem geführten Berichtsprozess und EU-konformen Exporten sind Sie stets compliant — ohne manuellen Aufwand.
CBAM-Pflicht 2026: Ihre Checkliste
Was Sie jetzt erledigen müssen, um ab 2026 CBAM-konform zu importieren.
CBAM-Relevanz prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihre importierten Waren unter CBAM fallen. Relevant sind Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität aus Drittländern.
Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren
Registrierung bei der nationalen Zollbehörde als 'Authorised CBAM Declarant' (ACD). Ohne diese Zulassung dürfen Sie ab 2026 keine CBAM-Waren importieren.
Emissionsdaten von Lieferanten beschaffen
Fordern Sie CBAM-konforme Emissionsnachweise von Ihren Herstellern an. Je früher, desto besser — die Lieferanten benötigen Zeit für die Datenerhebung.
CBAM-Zertifikate kaufen
Kaufen Sie CBAM-Zertifikate entsprechend den eingebetteten Emissionen Ihrer Importe. Der Preis orientiert sich am wöchentlichen EU-ETS-Auktionspreis.
Jährliche CBAM-Erklärung einreichen
Bis 31. Mai jeden Jahres: Einreichung der CBAM-Erklärung für das Vorjahr im EU-CBAM-Portal und Abgabe der entsprechenden Zertifikate.
Fragen zu CBAM-Fristen und Deadlines
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CBAM ist seit 1. Januar 2026 verpflichtend.