Zum Inhalt springen
CBAM SoftwareCBAM Software
Anleitung: CBAM-Bericht

CBAM-Bericht schnell und einfach erstellen

Mengen, Emissionen, Standardwerte, XML-Export: Der komplette Leitfaden zur CBAM-Berichterstattung — Schritt für Schritt erklärt.

Bericht jetzt erstellen

Was in jeden CBAM-Bericht gehört

Diese Daten müssen Sie für das EU-Portal bereitstellen

1

Importmenge

Menge in Tonnen pro Produktkategorie und Herkunftsland

2

Emissionen

Direkte und indirekte Emissionen (graue Emissionen) in t CO2

3

Herstellerdaten

Informationen zur Produktionsanlage und zum Herstellungsprozess

4

XML-Datei

EU-konformer Export für den Upload ins CBAM Transitional Registry

Wie CBAM Software Ihren Bericht erstellt

Automatische Berichterstattung — von Daten bis XML

Automatische Berechnung

Mengen und Emissionen werden automatisch aus Ihren Zollrechnungen berechnet.

EU-Standardwerte

Integrierte Datenbank mit allen offiziellen Emissionsfaktoren der EU.

Lieferanten-Abfrage

Automatische E-Mails zur Abfrage individueller Emissionsdaten.

XML-Export

Ein Klick — fertige XML-Datei für das EU CBAM Transitional Registry.

FAQ

Fragen zum CBAM-Bericht

Während der Übergangsphase (Okt. 2023 - Dez. 2025) sind quartalsweise Berichte fällig. Ab 2026 wird das Pflichtsystem mit jährlicher Berichterstattung und Zertifikatskauf eingeführt.
Sie benötigen: Importmenge in Tonnen, Emissionsdaten der Produktion (direkte + indirekte Emissionen), und Angaben zum Herstellungsprozess.
Berichte werden über das EU-Portal 'CBAM Transitional Registry' eingereicht. Für die Anmeldung benötigen Sie eine EORI-Nummer.
Bei Nichtabgabe drohen Bußgelder. Ab 2026 können Importeure ohne gültige CBAM-Zertifikate ihre Waren nicht mehr einführen.
Ja. Quartalsberichte der Übergangsphase konnten gemäß DurchfVO 2023/1773 Art. 9 grundsätzlich bis zwei Monate nach Quartalsende und für die Quartale Q3 2024 bis Q2 2025 sogar bis 31. Juli 2025 berichtigt werden. Für die jährliche CBAM-Erklärung ab Berichtsjahr 2026 sind Korrekturen bis zur fristgerechten Abgabe (31. Mai des Folgejahres) möglich; spätere Berichtigungen erfordern eine Begründung gegenüber der nationalen Behörde.

Noch Fragen? Wir helfen gerne.

Kontakt aufnehmen

Die CBAM-Deadline wartet nicht. Sie schon?

Starten Sie jetzt und sparen Sie Wochen Arbeit.

CBAM ist seit 1. Januar 2026 verpflichtend.

Kostenlos in der Beta
Kein Onboarding nötig
Erster Report < 5 Min
Von Zollexperten entwickelt