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5. März 2025Graue Emissionen

Graue Emissionen berechnen: Schritt-für-Schritt Anleitung

von Team CBAM Software

Graue Emissionen berechnen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Im Kern von CBAM steht eine einzige Frage: Wie viel CO2 wurde bei der Herstellung dieser Ware emittiert? Die Antwort darauf – die sogenannten grauen Emissionen oder Embedded Emissions – ist Grundlage für jeden CBAM-Bericht und jeden Zertifikatskauf. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Berechnung Schritt für Schritt funktioniert.

Was sind graue Emissionen (Embedded Emissions)?

Graue Emissionen – im EU-Recht als "eingebettete Treibhausgasemissionen" bezeichnet, auf Englisch "Embedded Emissions" – sind alle Treibhausgase, die bei der Herstellung eines Produkts direkt oder indirekt entstanden sind. Im Kontext von CBAM umfasst das den gesamten Produktionsprozess bis zum Verlassen der Anlage, jedoch keine Transport- oder Nutzungsemissionen.

Der Begriff "grau" verdeutlicht, dass diese Emissionen im Produkt selbst unsichtbar sind – sie sind in Material und Herstellungsaufwand "eingearbeitet". Ein Stahlträger sieht aus wie ein Stahlträger, unabhängig davon, ob er mit 0,4 oder 2,4 Tonnen CO2 pro Tonne produziert wurde. CBAM macht genau diesen Unterschied sichtbar und bepreisbar.

Alle relevanten Begriffe finden Sie im CBAM-Glossar.

Direkte vs. indirekte Emissionen

Die EU-Regulierung unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Emissionstypen, die je nach Produktkategorie unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.

Direkte Emissionen (Scope 1)

Direkte Emissionen entstehen unmittelbar im Produktionsprozess der Anlage – durch Verbrennung von Brennstoffen, chemische Reaktionen oder Prozessgase.

Typische Quellen direkter Emissionen:

  • Verbrennung von Kohle, Gas oder Öl in Hochöfen und Brennöfen
  • CO2-Freisetzung bei der Kalzinierung von Kalkstein (Zement, Stahl)
  • Methan-Freisetzung bei Hochofenreaktionen
  • Prozessgase wie Gichtgas oder Koksofengas

Indirekte Emissionen (Scope 2)

Indirekte Emissionen entstehen durch den Verbrauch von extern bezogenem Strom oder Wärme. Die Emissionen fallen nicht in der Produktionsanlage selbst an, sondern im Kraftwerk, das den Strom erzeugt.

Besonders relevant bei:

  • Aluminium (Elektrolyse verbraucht extrem viel Strom)
  • Elektrostahlerzeugung (Lichtbogenofen)
  • Chlor-Alkali-Prozessen in der Chemie

Was CBAM einschließt und was nicht

| Emissionsquelle | CBAM-relevant? | |----------------|----------------| | Direktemissionen der Produktionsanlage | Ja | | Strom- und Wärmeverbrauch (indirekt) | Ja (bei bestimmten Sektoren) | | Transport zum EU-Grenzpunkt | Nein | | Vorgelagerte Rohstoffemissionen (Scope 3) | Nein (derzeit) | | Emissionen bei Nutzung des Produkts | Nein |

Die Berechnungsformel Schritt für Schritt

Die CBAM-Regulierung gibt eine präzise Formel für die Berechnung der spezifischen eingebetteten Emissionen vor:

SEE = (DEE + IEE) / AG

SEE = Spezifische Eingebettete Emissionen (t CO2e / t Ware)
DEE = Direkte Eingebettete Emissionen der Anlage (t CO2e)
IEE = Indirekte Eingebettete Emissionen (t CO2e)
AG  = Produktionsmenge der Anlage (Tonnen)

Für den CBAM-Report benötigen Sie die gesamten eingebetteten Emissionen Ihrer importierten Warenmenge:

Gesamtemissionen = SEE × Importmenge (Tonnen)

Schritt 1: Produktionsdaten von der Anlage erheben

Der erste Schritt ist die Datenerhebung bei Ihrem Lieferanten. Sie benötigen Informationen zu einer konkreten Produktionsanlage für einen definierten Berichtszeitraum (in der Regel ein Kalenderjahr).

Benötigte Daten für direkte Emissionen:

  • Brennstoffverbrauch nach Art (Kohle, Koks, Gas etc.) in Tonnen oder MWh
  • Emissionsfaktor je Brennstoff (t CO2/GJ)
  • Prozessemissionen (z.B. CO2 aus Kalksteinzersatz) in t CO2

Benötigte Daten für indirekte Emissionen:

  • Verbrauchte Strommenge in MWh
  • Herkunft des Stroms (Landestrom-Mix oder spezifische Erzeugung)
  • Emissionsfaktor des verwendeten Stroms (t CO2/MWh)

Benötigte Betriebsdaten:

  • Gesamte Produktionsmenge der betrachteten Ware im Berichtszeitraum in Tonnen

Schritt 2: Direkte Emissionen berechnen

Für jede Brennstoffart wird der Beitrag zu den Direktemissionen berechnet und anschließend summiert:

DEE = Σ (Brennstoffmenge_i × Heizwert_i × Emissionsfaktor_i) + Prozessemissionen

Beispiel: Stahlerzeugung im Hochofen

Für eine Anlage, die im Jahr 500.000 Tonnen Rohstahl produziert:

| Quelle | Menge | Emissionsfaktor | CO2 | |--------|-------|-----------------|-----| | Koks | 250.000 t | 3,14 t CO2/t | 785.000 t | | Gichtgas (intern) | 0 (verrechnet) | – | – | | Kalkstein-Prozess | – | – | 95.000 t | | Summe DEE | | | 880.000 t CO2 |

Schritt 3: Indirekte Emissionen berechnen

Für die indirekten Emissionen multiplizieren Sie den Stromverbrauch der Anlage mit dem anzuwendenden Emissionsfaktor:

IEE = Stromverbrauch (MWh) × Emissionsfaktor Strom (t CO2/MWh)

Wichtig bei der Wahl des Emissionsfaktors:

  • Standard: Nationaler Durchschnitts-Emissionsfaktor des Produktionslandes (von der EU-Kommission vorgegeben)
  • Optional: Tatsächlicher Emissionsfaktor, wenn die Anlage nachweislich Strom aus erneuerbaren Quellen bezieht

Beispiel: Hochofenanlage (Fortsetzung)

Stromverbrauch: 120.000 MWh
Emissionsfaktor Ukraine (Beispiel): 0,615 t CO2/MWh

IEE = 120.000 × 0,615 = 73.800 t CO2

Schritt 4: Spezifische Emissionen berechnen

Jetzt haben Sie alle Bestandteile für die finale Formel:

DEE = 880.000 t CO2
IEE =  73.800 t CO2
AG  = 500.000 t Rohstahl

SEE = (880.000 + 73.800) / 500.000
SEE = 953.800 / 500.000
SEE = 1,908 t CO2 / t Stahl

Schritt 5: CBAM-relevante Emissionen Ihres Imports berechnen

Wenn Sie nun 300 Tonnen Stahlprodukte aus dieser Anlage importieren:

Gesamtemissionen = 1,908 × 300 = 572,4 t CO2
CBAM-Zertifikatsbedarf = 572,4 Zertifikate
Kosten bei 75 €/t: 572,4 × 75 = 42.930 €

Zum Vergleich: Mit dem EU-Standardwert für dieselbe Produktkategorie von 2,41 t CO2/t wären das:

2,41 × 300 × 75 = 54.225 €
Aufpreis durch Standardwert: 11.295 € (+ 26%)

Praxistipps: Datenquellen und Fallstricke

Woher kommen die Emissionsfaktoren?

  • Brennstoff-Emissionsfaktoren: IPCC-Richtlinien oder nationale Inventare
  • Strom-Emissionsfaktoren: EU-Kommission veröffentlicht jährlich länderspezifische Werte
  • Prozessemissionen: Produktionsspezifisch, muss vom Anlagenbetreiber berechnet werden

Häufige Fehler bei der Berechnung:

  • Verwechslung von Einheiten (GJ vs. MWh, t CO2 vs. t CO2e)
  • Fehlende Berücksichtigung von Mitprodukten (wenn eine Anlage mehrere Produkte herstellt, müssen Emissionen anteilig zugeordnet werden)
  • Veraltete Emissionsfaktoren verwenden (Jahreszahl prüfen)
  • Strom aus erneuerbaren Energien falsch ausweisen (Nachweis erforderlich)

Verifizierungspflicht: Individuelle Emissionsdaten müssen von einer akkreditierten Verifizierungsstelle geprüft werden. Ohne Verifikation gilt der Wert nicht als "Actual Value" und Sie werden auf Standardwerte zurückgestuft.

Für Stahl-spezifische Details und Produktionsrouten lesen Sie unseren Artikel zu CBAM für Stahl-Importeure. Die aktuellen CBAM-Standardwerte als Vergleichsbasis finden Sie in unserem Standardwerte-Überblick.

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