CBAM-Pflichten für Importeure
Ab 2026 gelten für Importeure in die EU weitreichende Pflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism.
Wichtiger Hinweis
Die folgenden Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der CBAM-Verordnung.
Die 4 Hauptsäulen der CBAM-Pflichten
1
Registrierungspflicht
Jeder Importeur muss sich im EU-CBAM-Transitional Registry registrieren lassen.
- Beantragung einer autorisierten CBAM-Zulassung
- Benennung eines verantwortlichen Bevollmächtigten
2
Datenermittlungspflicht
Für jede Importlieferung müssen die eingebetteten Emissionen ermittelt werden.
3
Berichtspflicht
Jährlich muss ein CBAM-Bericht erstellt werden – bis zum 31. Mai des Folgejahres.
4
Zertifikatspflicht
Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate erworben werden – Preis richtet sich nach dem ETS.
Wie CBAM Software hilft
- Automatische Erinnerung an Fristen
- Dokumentation aller Daten
- XML-Export für das EU-Portal