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10. Februar 2025CBAM

CBAM-Pflicht 2025: Was jetzt für Importeure wichtig wird

von Team CBAM Software

CBAM-Pflicht 2025: Was jetzt für Importeure wichtig wird

Rückblickender Inhalt: Die CBAM-Übergangsphase ist seit 31. Dezember 2025 beendet. Dieser Artikel dokumentiert, was Importeure 2025 vorzubereiten hatten. Für die seit 1. Februar 2027 geltenden Pflichten siehe CBAM-Frist 2026 und CBAM 2026: Was ändert sich.

Update Juli 2026 (EU-Vereinfachungsverordnung 2025/2083): Der ursprünglich für 1. Januar 2026 geplante Start der Zertifikatskaufpflicht wurde auf 1. Februar 2027 verschoben. Die jährliche CBAM-Erklärung ist erstmals bis 30. September 2027 (statt 31. Mai 2027) einzureichen. Die Quartalsberichte 2025 waren davon nicht betroffen und wurden planmäßig ins EU-Portal hochgeladen.

Die Übergangsphase endete am 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Februar 2027 startet der Verkauf von CBAM-Zertifikaten im Rahmen der definitiven Phase (EU-Vereinfachungsverordnung 2025/2083). Was 2025 vorzubereiten war und was sich seither geändert hat, fasst dieser Artikel zusammen.

Der aktuelle Stand

Seit Oktober 2023 lief die Übergangsphase mit verpflichtender quartalsweiser Berichterstattung (ohne Zertifikatskauf). Ab dem 1. Februar 2027 beginnt die Zertifikatskaufpflicht:

  • Bis Ende 2025: Quartalsweise Berichtspflicht (XML-Upload ins EU-Portal)
  • Ab 1. Februar 2027: Pflicht zum Kauf von CBAM-Zertifikaten und jährliche Abrechnung (bis 30. September des Folgejahres)

Warum 2025 entscheidend ist

Die aktuelle Phase (Transitional Registry) dient nur der Datensammlung. Ab 2026 wird es teuer:

"Ab 2026 wird es teuer" – wer keine Emissionsdaten nachweisen kann, muss Zertifikate zum Marktpreis kaufen.

Das bedeutet:

  • Jetzt: Nur Berichtspflicht, keine Kosten
  • Ab 2026: Echte finanzielle Belastung ohne nachgewiesene Emissionsdaten

Ihre Checkliste für 2025

Q1 (Januar-März):

  • [ ] Alle Zollrechnungen des Q4 2024 sammeln
  • [ ] Lieferanten um Emissionsdaten bitten
  • [ ] Ersten Probetest im EU-Portal durchführen

Q2 (April-Juni):

  • [ ] Daten im EU-Portal eingeben
  • [ ] XML-Export testen
  • [ ] Fehlende Daten nachfordern

Q3 (Juli-September):

  • [ ] Letzten Probetest vor Verpflichtung
  • [ ] Prozess für Quartalsberichte etablieren
  • [ ] Schulung des Teams

Q4 (Oktober-Dezember):

  • [ ] Letzter Quartalsbericht der Übergangsphase
  • [ ] Frist: 31. Januar 2026 für Q4 2025

Das Problem: Lieferanten-Antworten

Der Flaschenhals sind meist die Lieferanten. Erfahrungen zeigen:

  • 30-40% der Lieferanten antworten nie auf erste Anfragen
  • 30% schicken unvollständige Daten
  • Nur 30-40% liefern brauchbare Emissionswerte

Tipp: Starten Sie frühzeitig und setzen Sie klare Deadlines.

Fazit

Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Wer die Übergangsphase nutzt, um Prozesse zu etablieren, ist ab 2026 im Vorteil.

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